Haushaltsplan

 

§ 1

 

 

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage des vom Vorstand bestätigten jährlichen Finanz­planes
  3. Notwendige Jahreskorrekturen zum Finanzplan erfordern die Zustimmung der Mitglieder­versammlung

 

 

Kassenverwaltung / Zahlungsverkehr

 

§ 2

 

  1. Die in der Geschäftsstelle/bei Kassenwart des SpuBC Plauen bestehende Kasse ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle. Kein anderes Organ des SpuBC Plauen hat Zahlungen entgegenzunehmen und Ausgaben zu leisten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung/Kassenwart.
  2. Der Zahlungsverkehr hat sich grundsätzlich über diese Kasse und die Bankkonten des SpuBC Plauen zu vollziehen. Jede Einnahme und Ausgabe ist ordnungsgemäß zu belegen. Jeder Ausgabenbeleg ist durch den Kassenwart zu prüfen und die sachliche und rechnerische Richtigkeit ist festzustellen und zur Zahlung anzuweisen.
  3. Je Quartal ist dem Vorstand unter Angabe einer gesamten Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie alle Einnahmen und Ausgaben durch den Kassenwart zu berichten.

 

 

Mitgliedsbeitrag

 

§ 3

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt bis 30.06.2018 monatlich mindestens:

 

 

Mitglieder                                             5,00 €

Kinder/ Schüler/Azubi/Student/ALG        2,50 €

 

Ab dem 01.07.2018 beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich mindestens:

 

Mitglieder                                             7,00 €

Kinder/ Schüler/Azubi/Student/Rentner        3,50 €

 

Bei jährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag innerhalb des ersten Monats des Jahres zu zahlen.

 

Beschluss der Gründungsversammlung vom 03.03.2018

 

 

Reisekostenvergütung

 

§ 4

 

  1. Reisekosten werden für alle Fahrten, die aus Durchführung im Auftrag des SpuBC Plauen erfolgen, erstattet. Die Fahrten sind grundsätzlich durch die Vorstand/Kassenwart vor der deren Ausführung zu genehmigen. Dafür ist ein Formular „Dienstreiseantrag“ zu verwenden.
  2. Die Benutzung eines eigenen Pkw kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und ist auf den Dienstreiseantrag gesondert auszuweisen.
  3. Bei der Benutzung eines eigenen Fahrzeuges wird der gefahrenen Kilometers wie folgt vergütet:

 

- Pkw              0,30 €

- Krafträder      0,13 €

 

Mit der Gewährung dieser Sätze sind alle Ansprüche des Fahrzeughalters abgegolten.

Die Bildung von Fahrgemeinschaften ist zu nutzen.

 

 

Entschädigung für Übungsleiter und Trainer

 

§ 5

 

Die Entschädigung für Übungsleiter und Trainer sind in den jeweiligen Verträgen geregelt.

 

 

Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten

 

§ 6

 

  1. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des SpuBC Plauen kann der Kassenwart bis zu einen Betrag von 300,00 € im Einzelfall entscheiden. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.
  2. In Fällen, in denen der Vorstand nicht vorher befragt werden kann, darf der Geschäftsführer/Kassenwart Ausgaben genehmigen, die über den Betrag von 300,00 € im Einzelfall hinausgehen, wenn vorher mindestens ein Vorstandsmitglied zugestimmt hat. In derartigen Fällen ist die nachträgliche Genehmigung des Vorstandes notwendig.

 

Strafen

 

§ 7

 

Bei Sportlerstrafen durch den jeweiligen Verband ist eine Eigenbeteiligung durch den verursachenden Sportler zu entrichten

 

Schlussbestimmungen

 

§ 8

 

  1. Über alle Finanzen- und Kassenfragen, die in vorstehender Finanzordnung im einzelnen nicht festgelegt sind, entscheidet der Vorstand.
  2. Diese Finanzordnung ist mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft

 

 

 

 

 

Plauen, den 16.01.2013